⚠ Sicherheitskritische Teile (Tragkonstruktion, Druckbehälter, Medizin, Spielzeug) erfordern CE-Bewertung durch notifizierte Stelle. RiPixL fertigt diese nur nach schriftlicher Vereinbarung.
Haftungsbeschränkungen, Urheberrecht und Fehldruckregelungen sind in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) von RiPixL geregelt — nicht Bestandteil dieser Produktsicherheitsdokumentation.
Rechtsgrundlagen: EU-Verordnung 2023/988 (GPSR, ab 13.12.2024) ·
ProdSG (Produktsicherheitsgesetz) · Aufbewahrung: 10 Jahre ab Inverkehrbringen (GPSR Art. 19 Abs. 6)
Fernabsatz / Postversand: Eine physische Unterschrift des Auftraggebers ist nicht zwingend erforderlich.
Gem. § 126b BGB reicht eine nachweisbare Textform (E-Mail, Messenger, Bestellformular).
Bei Paketbeilage gilt der Auftraggeber durch Entgegennahme als informiert (einseitige Kenntnisnahme gem. GPSR Art. 9 Abs. 8).
Alle Nachweise 10 Jahre archivieren (GPSR Art. 19 Abs. 6).